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   FG Nürnberg, 02.02.1983 - V 257/82   

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FG Nürnberg, 02.02.1983 - V 257/82 (https://dejure.org/1983,5080)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.02.1983 - V 257/82 (https://dejure.org/1983,5080)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - V 257/82 (https://dejure.org/1983,5080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund nachträglicher Erhebung

    Anders als bei einer infolge der Aufhebung eines Verwaltungsaktes von der Behörde zu erbringenden Leistung, die zugleich mit der Anfechtungsklage vor Gericht zu erstreiten im allgemeinen kein rechtsschutzfähiger Anlaß besteht (vgl. BFH-Entscheidungen vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247, und vom 16. Juli 1980 VII R 24/77, BFHE 131, 158, BStBl II 1980, 632, betreffend den Antrag auf Folgenbeseitigung nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO), fehlt für die Klage gegen einen Steuerbescheid nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil damit gerechnet werden kann, daß er vom FA bei einem Erfolg einer gleichzeitig anhängigen Verpflichtungsklage nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977 oder § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 aufgehoben werden wird (vgl. schon FG Nürnberg, Urteil vom 2. Februar 1983 V 257/82, EFG 1983, 463).
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